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BDEW: 126 Milliarden Kilowattstunden…

… Fernwärme für die leitungsgebundene Wärmeversorgung wurden in Deutschland im Jahr 2020 erzeugt.

Nach ersten Zahlen stammten im vergangenen Jahr von den erzeugten 126 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Fernwärme 17,8 Prozent (gut 22 Mrd. kWh) aus Erneuerbaren Energien. Daran hat Biomasse einen Anteil von 9,4 Prozent (11,8 Mrd. kWh), biogener Siedlungsabfall von 7,6 Prozent (9,6 Mrd. kWh) sowie Geo- und Solarthermie von zusammen 0,8 Prozent (1 Mrd. kWh).

Der Anteil der Erneuerbaren Energien in der Fernwärme in Deutschland ist seit 2010 (7,8 Prozent) kontinuierlich gestiegen - um insgesamt rund 10 Prozentpunkte. Der Anteil Erneuerbarer Energien (EE) liegt in der Wärmeversorgung in deutschen Städten – bezogen auf alle Heizungsarten – im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Mit ihrem knapp 18 Prozent hohen EE-Anteil trägt die Fernwärme also erheblich zur städtischen Wärmewende bei.

„In der Wärmeversorgung können durch zunehmend grüne Fernwärme CO2-Emissionen eingespart werden. Insbesondere in urbanen Regionen ergeben sich Chancen für den Klimaschutz, da dort oft der notwendige Platz fehlt, um erneuerbare Wärme direkt vor Ort zu erzeugen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

„Unsere Unternehmen stehen in den Startlöchern, um in die Umstellung der Fernwärmeerzeugung auf erneuerbare Wärme und Abwärme sowie in den Umbau der Wärmenetze und Hausübergabestationen zu investieren. Dafür werden Nah- und Fernwärmeversorger in den kommenden Jahren hohe Summen in neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen investieren. Gleichzeitig wird der Anteil von Wärme aus Erneuerbaren Energien, von Wärme aus Power-to-Heat sowie aus der Umwelt über Großwärmepumpen und von Abwärme in Wärmenetzen weiter erhöht.“

Notwendig, um diese Maßnahmen umzusetzen, seien aber entsprechende politische Rahmenbedingungen: „Um die Potenziale von grüner Fernwärme optimal nutzen zu können, ist es wichtig, dass die geplante „Bundesförderung effizienter Wärmenetze“ erweitert wird auf sämtliche klimaneutrale Gase wie Biomethan und grünen Wasserstoff sowie nachhaltige holzartige Biomasse, zum Beispiel Waldrest- und Landschaftspflegeholz. Die maximale Fördersumme für Einzelprojekte ohne EU-Einzelfallnotifizierung sollte zudem von den geplanten 50 auf 100 Millionen Euro angehoben werden.

Mit den sehr kurzfristigen und überraschenden Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) durch das EEG-Änderungsgesetz wurde zum Jahresende 2020 das Vertrauen in die Verlässlichkeit von rechtlichen Rahmenbedingen massiv erschüttert. In der Konsequenz haben erste Unternehmen, allen voran betroffene Stadtwerke, bereits angekündigt, Investitionen in geplante bzw. sich bereits im Bau befindliche Blockheizkraftwerks-Projekte zu stornieren. Die Bundesregierung sollte jetzt alles daransetzen, das Vertrauen bei den Stadtwerken und Fernwärmeversorgungsunternehmen im Sinne der für die Wärmewende und die Versorgungssicherheit notwendigen Investitionen schnellstmöglich wiederherzustellen.“

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