In der Grundversorgung wird Ihnen gesetzlich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen garantiert.
Mehr als 200 Prozent: Große Unterschiede bei CO2-Kosten für Mieter
Heidelberg. Bei der CO2-Steuer für Mietwohnungen gibt es sehr große Unterschiede. Je nach energetischem Zustand des Gebäudes unterscheiden sich die Mehrkosten bei gleicher Raumgröße um über 200 Prozent. Das zeigen Berechnungen des Vergleichsportals Verivox.
Fast doppelt so hohe Kosten im unsanierten Altbau
Die Höhe der CO2-Kosten hängt in erster Linie vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Für eine 70-qm-Wohnung, die mit Gas beheizt wird, beläuft sich die Belastung für das Jahr 2021 auf durchschnittlich 52 Euro. Wer in einem unsanierten Altbau wohnt, muss mit bis zu 95 Euro fast doppelt so hohe Kosten stemmen. Bewohner eines Hauses mit KfW-40-Standard erwartet eine jährliche Mehrbelastung von bis zu 28 Euro. Die Differenz zwischen niedrigem und hohen Energieverbrauch liegt bei rund 230 Prozent.
Das Heizen mit Öl verursacht mehr Treibhausgasemissionen, der CO2-Zuschlag fällt entsprechend höher aus. Im Vergleich zur Gasheizung werden durchschnittlich rund 45 Prozent höhere CO2-Kosten fällig.
CO2-Preis von 60 Euro: Bis zu 570 Euro Mehrkosten
In den kommenden Jahren steigt der CO2-Preis sukzessive an und damit auch die Kosten. Bei einem Preis von 60 Euro je Tonne CO2, wie es beispielsweise die Grünen fordern, würden die Mehrkosten für den 70-qm-Haushalt mit Gasheizung auf durchschnittlich 126 Euro steigen. Im Altbau würden bis zu 227 Euro fällig werden, in einem gut gedämmten Gebäude bis zu 68 Euro pro Jahr.
Bisher tragen Mieter die CO2-Kosten in voller Höhe
Die Rechnung zeigt: Vor allem Bewohner von unsanierten Häusern werden durch den CO2-Preis stark belastet, sagt Thorsten Storck, Energieexperte von Verivox. Bisher gilt beim CO2-Preis das Verursacherprinzip Vermieter können die CO2-Kosten somit komplett an ihre Mieter weiterreichen. Der Entwurf zum neuen Klimaschutzgesetz sieht jedoch vor, die CO2-Steuer künftig hälftig zwischen Mieter und Vermieter zu teilen.
Denkbar wäre in diesem Zusammenhang eine Vermieterbeteiligung abhängig von der Gebäudeenergieeffizienz. Vermieter von Gebäuden, die in einem energetisch schlechten Zustand sind, müssten dann einen Großteil des CO2-Preises tragen und Vermieter von sehr energieeffizienten Häusern einen deutlich geringeren Anteil, so Storck weiter.
Methodik
Verivox hat die Mehrkosten, die durch den CO2-Preis im Bereich Wärme fällig werden, mithilfe der auf dem Energieausweis für Wohngebäude angegebenen Verbrauchswerte ermittelt. Die Energieeffizienzklassen wurden entsprechend zusammengefasst: niedriger Energieverbrauch (A+, A, B), mittlerer Energieverbrauch (C, D, E) sowie hoher Energieverbrauch (F, G, H).
Weitere Nachrichten
- Ende der Heizsaison: Historischer Kostenrutsch beim Heizen
- Reduzierte Mehrwertsteuer läuft aus: Gas ab April 11 Prozent teurer
- Milder Winter, gefallene Preise: Heizkosten sinken um bis zu 38 Prozent
- Bundesnetzagentur digitalisiert Daten aus Monitoringberichten Energie
- Rückkehr zum vollen Mehrwertsteuersatz erhöht Gaskosten um 11 Prozent
- Verband: Jetzt müssen aus Paragrafen Heizungen werden
- Bye-bye Verschwendung: So heizen und lüften Sie in Abwesenheit richtig
- BDEW zur Einigung für den Haushalt 2024 und für den Klima -und Transformationsfonds
- Preisbremsen-Aus lässt Energiepreise nur leicht steigen
- Verlängerte Preisbremsen für Strom und Gas entlasten Haushalte kaum