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Altmaier: „EEG tritt wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft – Zentraler Schritt für die Energiewende“

Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften wird heute veröffentlicht und tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Es enthält die neuen Rahmenbedingungen für den künftigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die EEG-Novelle 2021 tritt wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft. Das ist ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Das neue EEG schafft den Rahmen, mit dem wir das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 und Treibhausgasneutralität in der Stromversorgung in Deutschland noch vor dem Jahr 2050 erreichen können. Schon der Umfang der Novelle zeigt: Das ist ein großer und zentraler Schritt für die Energiewende.“

Das Gesetz legt fest, in welcher Geschwindigkeit die einzelnen Technologien wie Wind und Photovoltaik in den nächsten Jahren ausgebaut werden, damit das 65 Prozent-Ziel 2030 erreicht werden kann. Jährlich wird in einem stringenten Monitoringprozess überprüft, ob die Erneuerbaren Energien tatsächlich in dieser gewünschten Geschwindigkeit ausgebaut werden. Das neue EEG 2021 schafft zudem die Instrumente, um jederzeit kurzfristig nachsteuern zu können, wenn sich Hemmnisse abzeichnen. Zugleich werden die Förderbedingungen für die einzelnen Energien neu geregelt. Im Interesse der Akzeptanz können Kommunen an Windanlagen finanziell beteiligt werden. Bei der Photovoltaik wird der sogenannte „atmende Deckel“ angepasst und der Mieterstrom deutlich attraktiver ausgestaltet. Der Eigenverbrauch bei allen Solaranlagen wird gestärkt und vereinfacht, die Anforderungen an die Digitalisierung werden weiterentwickelt.

Solaranlagen, die nach 20jähriger Förderung zum Jahreswechsel aus der Förderung fallen, erhalten eine unbürokratische und einfache Lösung, damit sie weiterbetrieben werden können. Windenergieanlagen an Land, deren Förderzeitraum ausläuft, sollen sich in Ausschreibungen um eine Anschlussförderung bewerben können, die bis 2022 läuft. Dazu ist noch eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission erforderlich.

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