Hinweis zum Strompreisvergleich: Grundversorgungstarif ist voreingestellt.
In der Grundversorgung wird Ihnen gesetzlich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen garantiert.

Handlungsfähigkeit der Grundversorger muss gewährleistet werden

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Oliver Krischer, hat vorgeschlagen, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, die die Grund- und Ersatzversorgung neu regelt. Hierbei sollen unter anderem eine längere Frist zur Anzeige der Geschäftsaufgabe, eine Neuordnung bei den Tarifen der Grund- und Ersatzversorgung sowie mehr Handlungsspielraum bei der Bundesnetzagentur geschaffen werden, um unseriöse Wettbewerber herauszufiltern. Dazu sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Der Vorschlag von Wirtschaftsstaatssekretär Oliver Krischer setzt grundsätzlich an den richtigen Stellschrauben an, um zukünftig ähnliche Situationen zu entschärfen. Eine längere Frist zur Anzeige der Geschäftsaufgabe gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern Zeit, sich um eine alternative Strom- oder Gasversorgung zu kümmern, und schafft Transparenz. Damit werden Situationen vermieden, wie wir sie in den letzten Wochen gesehen haben: Hundertausende Kundinnen und Kunden fallen unerwartet in die Ersatzversorgung, weil unseriöse Unternehmen einfach die Versorgung eingestellt haben.

Der BDEW fordert, das Energiewirtschaftsgesetz dahingehend zu ändern, dass die „Aufgabe der Geschäftstätigkeit“ von unseriösen Discountern ohne Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Kunden zukünftig verhindert bzw. erschwert wird. Hierzu sollten die Aufgaben und Befugnisse der Bundesnetzagentur wie angedacht erweitert werden.

Wichtig und im Interesse aller Kunden ist es, dass die Grundversorger sachgerecht auf unerwartete Neukundenzugänge in der Grund- und Ersatzversorgung und gleichzeitig extremen Steigerungen von Beschaffungskosten reagieren können. Das muss die Bundesregierung unbedingt sicherstellen. Um diesen Handlungsspielraum gewährleisten zu können, muss deshalb die Möglichkeit für einen angemessenen, zusätzlichen Tarif im Gesetz aufgenommen werden, der die aktuelle Beschaffungskostensituation berücksichtigt.“

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