Häufige Fragen
Umzug: Was ist zu beachten?
Im Allgemein dauert ein Energieanbieterwechsel 4 bis 6 Wochen. Es ist sinnvoll vor dem Umzug einen Tarifvergleich zu starten, da Energieanbieter per Region andere Preise hantieren. Wenn Sie zu einen günstigeren Anbieter wechseln möchten oder Ihren heutigen Energieversorger über Ihrem Umzug informieren möchten, ist es ratsam dies vor dem Umzug zu erledigen. So kann die Belieferung mit Energie durch den neuen Versorger direkt mit dem Einzug beginnen, ohne dass der lokale Grundversorger einspringen muss. Wenn es nicht möglich sein sollte, eine frühzeitige Anmeldung bei einem neuen Energieanbieter zu organisieren, ist das kein Problem. Denn die Grundversorgung lässt sich bei einem Umzug mit zweiwöchiger Frist zum Monatsersten kündigen.
Wenn Sie einen Umzug planen, sollten Sie dem für die alte Wohnung / Haus zuständigen Versorger kündigen. Hierbei sollten Sie den Umzug als Grund aufführen, da damit ggf. andere Kündigungszeiten gelten. Wenn Sie für die das neue Haus oder die neue Wohnung zunächst nichts unternehmen, entsteht beim Einzug in das neue Haus oder die neue Wohnung automatisch ein Stromliefervertrag mit dem Grundversorger zu dessen Grundversorgungstarif, den Sie aber mit einer Frist von zwei Wochen wieder kündigen können. Wenn Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie sich so früh wie möglich für einen neuen Versorger entscheiden und in einen günstigeren tarif wechseln.
Der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter dauert ca. drei bis sechs Wochen vom Moment der Vertragsunterzeichnung bis zur Energie-Belieferung durch den neuen Anbieter. Sollten Sie die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig vor dem Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus für einen neuen Anbieter zu entscheiden, sollte die Einsendung der Vertragsunterlagen entsprechend früh erfolgen. So werden Sie direkt mit Strom durch den neuen Anbieter versorgt, ohne dass Sie der regionale Anbieter in die Zwischenversorgung nehmen muss.
Wichtig: Notieren Sie sich so schnell wie möglich die Zählernummer des Stromzählers in der neuen Wohnung oder im neuen Haus. Sie brauchen die Zählernummer für den Anbieterwechsel. Beim Wechselprozess können Sie dann im Formular als Kundennummer beim örtlichen Versorger den Schriftzug "Neueinzug" eintragen.
Tarifvergleich: Worauf sollte ich achten?
Die Auswahl unter den Stromtarifen ist riesig. Der Stromtarif sollte eine möglichst kurze Kündigungsfrist (bis zu 3 Monaten) und eine kurze Vertragslaufzeit (zumeist 12 Monate) haben. Je kürzer die Vertragslaufzeit ist, desto flexibler sind Sie als Kunde.
Die Preisgarantie sollte mindestens so lang wie die erste Vertragslaufzeit sein.So sichern Sie sich günstige Strompreise auf Dauer. Gesetzliche Abgabenänderungen sind davon zumeist ausgenommen.
Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig gekündigt haben. Hier können die Konditionen teurer werden für die weiteren Vertragslaufzeiten, da Wechselboni oder Preisgarantien wegfallen können. Hier lohnt sich der Eintrag bei unserem Wechselwecker, damit Sie rechtzeitig neue Optionen zum Wechsel erhalten.
Auch Service-Qualität, Ökostrom-Zertifikate und Kundenfreundlichkeit sind gute Entscheidungskriterien.
Kündigung: Soll ich selbst bei meinem alten Versorger kündigen?
Sie können selbst kündigen, ratsam ist jedoch beim geplanten Anbieterwechsel die Kündigung durch den neuen Anbieter erfolgen zu lassen, damit ein reibungsloser Übergang zum neuen Anbieter erfolgt. Falls Sie jedoch selbst gekündigt haben, müssen Sie die im Wechselformular angeben und das Datum, zu dem Sie gekündigt haben angeben.
Stromzähler/Zählernummer: Wo finde ich meinen Stromzähler und die Zählernummer?
Die Zählernummer ist auf Ihrem Stromzähler angebracht. Wenn Sie Ihren Stromzähler nicht in Ihrer Wohnung haben, kann er auch im Treppenhaus oder im Keller zu finden sein. Falls Sie ihn nicht finden, fragen Sie Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung.
Daneben finden Sie Ihre Zählernummer auch auf der Stromrechnung und anderen Vertragsunterlagen. Falls Sie die Zählernummer nicht finden, können Sie auch Ihren Stromversorger fragen.
Wer ist bei einem Umzug vor Zählerstande oder Leitungen zuständig?
Der Zähler sowie die Leitungen verbleiben auch nach dem erfolgten Wechsel im Besitz des Netzbetreibers beziehungsweise des Messstellenbetreibers (in der Regel der Netzbetreiber). Die Zählerstände werden entweder vom Netzbetreiber oder vom neuen Anbieter abgelesen. Wartungsarbeiten oder Entstörungsdienste nimmt nach wie vor der örtliche Netzbetreiber vor. Technische Arbeiten, zum Beispiel am Stromzähler, sind für den Wechsel nicht nötig.
Kann der Wechsel zum Versorgungsausfall führen?
Klares NEIN ! Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Energieversorgung. Hier gibt es dann eine Ersatzversorgung über den Grundversorgungstarif ihres lokalen Stromanbieters. Hier gelten Kündigungsfristen von 2 Wochen.
Wie finde ich mein Jahresverbrauch heraus?
Schauen Sie hier auf Ihre letzte Jahresrechnung. Hier beträgt der ausgewiesene verbrauch zumeist dem Verbrauch an ca. 365 Tagen. Ggf. muss man hier umrechnen, wie hoch der Verbrauch im vollen Jahr ist.
Berücksichtigen Sie auch, ob sich aktuell etwas in Ihrem Energieverbrauch geändert hat, z.B. Anschaffung eines Wäschetrockners, Anschaffung einer neuen großen Tiefkühltruhe, Einzug in ein größeres Haus oder eine größere Wohnung etc.. Führen Sie am besten mit verschiedenen Verbrauchswerten den Stromvergleich durch. Wenn Sie dann gleichbleibend einen günstigen Anbieter in der Bestenliste sehen, können Sie davon ausgehen, dass Sie nicht deutlich mehr zahlen müssen, wenn Ihr tatsächlicher Stromverbrauch vom geschätzten Stromverbrauch abweicht.