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In der Grundversorgung wird Ihnen gesetzlich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen garantiert.

 

Verlängerte Preisbremsen für Strom und Gas entlasten Haushalte kaum

Heidelberg. Die Verlängerung der Preisbremsen für Strom und Gas bis Ende März 2024 entlastet die Haushalte in Deutschland laut einer Analyse des Vergleichsportals Verivox nur gering. Die Stromkosten sinken durchschnittlich kaum um 0,3 Prozent, Gas wird um 1,1 Prozent günstiger.

Strompreise sinken nur geringfügig

Die durchschnittlichen Stromkosten sinken durch die Verlängerung der Preisbremse bis Ende März geringfügig um 0,3 Prozent von 1.457 Euro auf 1.452 Euro pro Jahr. Das entspricht einer Entlastung von 5 Euro.

Die Preisbremse greift vor allem bei Grundversorgungstarifen, da Tarife für Neukunden bereits flächendeckend unter dem staatlichen Preisdeckel liegen und keine staatlichen Subventionen benötigen. Betrachtet man ausschließlich die örtlichen Grundversorgungstarife, fällt die Entlastung durch die Strompreisbremse etwas höher aus. Hier sinken die Stromkosten von durchschnittlich 1.841 Euro auf 1.821 Euro. Das entspricht einer Entlastung von 1,1 Prozent oder 20 Euro.

Durchschnittliche Gaskosten sinken kaum

Durch die Verlängerung der Gaspreisbremse bis Ende März sinken die durchschnittlichen Gaskosten für 20.000 Kilowattstunden um 27 Euro von 2.420 Euro auf 2.393 Euro, was einer Senkung von 1,1 Prozent entspricht – würde der reduzierte Mehrwertsteuersatz bis Ende März gelten. Durch den Wegfall des reduzierten Mehrwertsteuersatzes ab Ende Februar liegen die jährlichen Gaskosten bei 2.411 Euro. Damit sinkt die jährliche Entlastung auf 9 Euro oder 0,4 Prozent.

Entlastet würden nur Haushalte, die noch in der teuren Gas-Grundversorgung beliefert werden. Hier sinken die Jahreskosten um 80 Euro von 3.066 Euro auf 2.986 Euro.

Aktuelle Strom- und Gastarife liegen deutlich unter den Preisbremsen

Von der Verlängerung der Energiepreisbremsen profitieren nur Haushalte, die noch in teuren Tarifen stecken. Sie könnten aber deutlich mehr sparen, wenn sie einen günstigeren Strom- und/oder Gastarif wählen. Wer aktuell mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom bezahlt (das sind die Deckelbeträge der Preisbremsen), sollte unbedingt den Tarif wechseln.

Denn die Preise für Neukunden liegen weit unterhalb dieser Preisschwelle. Eine Kilowattstunde Strom im günstigsten verfügbaren Tarif mit empfehlenswerten Bedingungen kostet aktuell durchschnittlich 27 Cent, beim Gas sind es rund 9 Cent je Kilowattstunde Gas. Je nach Verbrauch können Haushalte durch einen Wechsel aus der örtlichen Grundversorgung daher mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. Der Wechsel aus der Grundversorgung ist jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen möglich, der neue Energieversorger übernimmt die Abmeldung beim bisherigen Lieferanten.

Preisbremsen-Verlängerung schützt Haushalte kaum

Dass die Verlängerung der Preisbremsen die Haushalte vor dem Risiko steigender Preisen im kommenden Winter schützt, ist sehr unwahrscheinlich. Denn die Preisentwicklung im Jahr 2022 zeigt, dass explodierende Großhandelspreise durch unerwartete Einschränkungen bei der Gasversorgung erst mit einem deutlichen Zeitverzug bei den privaten Bestandskunden der Energieversorger ankommen. Die Preiserhöhungen für Haushalte finden etwa drei bis 12 Monate nach solchen Ereignissen statt – und damit erst zum Ende oder nach Ablauf der jetzt verlängerten Preisbremsen.

"Die Verlängerung der Preisbremsen sorgt nicht nur für wenig Entlastung und schützt kaum vor Preisrisiken im kommenden Winter, sie sorgt auch für hohen bürokratischen Aufwand bei den Energieversorgern", sagt Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox. "Darüber hinaus wiegt die Verlängerung der staatlichen Subventionen für teure Strom- und Gastarife alle Verbraucherinnen und Verbraucher in falscher Sicherheit, die sich im Laufe des Jahres nicht um einen günstigeren Tarif gekümmert haben. Auf diese Kunden wartet ab April 2024 eine unangenehme Überraschung in Form deutlicher steigender Kosten.

Methodik

Die durchschnittlichen Strom- und Gaskosten wurden anhand des Verivox-Verbraucherpreisindex ermittelt. Der Verivox-Verbraucherpreisindex berücksichtigt die Preise der örtlichen Grundversorger sowie die der wichtigsten überregionalen Versorger. Die Kostenersparnis aus der Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremse bis zum 30. März 2024 wurde anteilig berechnet – ebenso die um einen Monat vorgezogene Rückkehr auf den vollen Mehrwertsteuersatz bei Gas.

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